Steuerfonds
Die Kürzung der Sparerfreibeträge in den letzten Jahren läßt immer mehr Anleger nach Alternativen zu Sparbrief und Co. suchen. Ist der Sparerfreibetrag aufgebraucht, werden Erträge aus diesen Bereichen mit pauschal 30% Zinsabschlagsteuer zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag berechnet.
Somit werden Alternativen gesucht, bei denen der Steuerabzug geringer ausfällt. Dies können zum einen geschlossene Fonds sein, die zum Beispiel in Containerschiffe oder Immobilien investieren. Aber auch Fonds, die in niedrigverzinsliche Wertpapiere investieren, sind als Steuersparmöglichkeit geeignet.
Fonds, die in niedrigverzinsliche Wertpapiere investieren, weisen per heute eine Rendite von ca. 3,8% aus. Hiervon sind fast 100% steuerfrei, nur ca. 0,2%-0,5% sind zu versteuern. Die Nachsteuerrendite beträgt hierbei ca. 3,5% p.a. Zwar ist diese Rendite nicht sehr hoch, doch Sparbriefe müssten gleichzeitig einen Zinsertrag von fast 5% erzielen, um nach Steuern die gleiche Rendite zu erzielen. Der Fonds mit der besten Rendite ist derzeit der Adig Adireth. Diese Fonds können börsentäglich verkauft werden und damit jederzeit verfügbar. Der Ausgabeaufschlag beträgt zwischen 2,5% und 3,5%.
Steuerfonds sind aber auch unter den geschlossenen Fonds zu finden. Diese Fonds investieren zum Beispiel in Containerschiffe. Um solch ein Schiff zu kaufen oder zu bauen, werden Gelder von Investoren gesammelt. Ist die Summe erreicht, wird der Fonds geschlossen. Käufe und Verkäufe sind somit nicht mehr möglich. Die Anlagedauer solcher Fonds beträgt zwischen 15 und 20 Jahren, je nach Nutzungsdauer des Schiffes. Die Erträge werden aus der Vermietung und Verpachtung des Schiffes erzielt. Die Rendite liegt hierbei zwischen 8% und 10% pro Jahr, ist also wesentlich höher als bei den oben beschriebenen Rentenfonds. Diese Erträge werden steuerlich als Erträge aus Gewerbebetrieb gesehen. Die Besteuerung erfolgt pauschal durch die Tonnagesteuer bei Schiffen, somit sind nur relativ kleine Beträge zu versteuern.
Steuerschlupflöcher bei diesen Schiffsfonds, aber auch bei geschlossenen Immobilienfonds wurden durch den Gesetzgeber bereits abgeschafft. Bis vor einigen Jahren konnten die oft hohen Anfangsverluste mit Einnamen aus anderen Bereichen verrechnet werden. Dies ist nicht mehr möglich, eventuell erzielte Verluste können heute nur noch mit Einnahmen aus dem gleichen Bereich möglich.
Diese Gesetzesänderung hatte einen kleinen Rückschlag bei geschlossenen Fonds zur Folge. Doch vor allem Schiffsfonds, Immobilienfonds und Lebensversicherungsfonds sind im geschlossenen Bereich noch immer gefragt, da hohe Renditen erwirtschaftet werden.
