Spezialfonds

Investmentfonds (Rentenfonds, Aktienfonds, Immobilienfonds), die von jedem Anleger an der Börse über Banken oder Fondsgesellschaften gehandelt werden können, werden allgemein als „Publikumsfonds“ bezeichnet.

Es gibt jedoch auch die so genannten „Spezialfonds“, die nicht für das breite „Publikum“, sondern nur für „Spezialanleger“ konzipiert werden. Die Merkmale dieser Investmentfonds unterscheiden sich wesentlich von denen der Publikumsfonds.

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Diese Merkmale betreffen in erster Linie die Höhe des Anlagevolumens und die Anzahl der Anleger.

Die Anlegeranzahl ist sehr gering und bewegt sich zwischen minimal 1 und maximal 30. Nach diesem Kriterium betrachtet sind die Spezialfonds geschlossene Fonds. Die Investitionssummen dagegen sind sehr hoch, üblicherweise nicht unter 10 Millionen Euro.

Die speziellen (institutionellen) Anleger, für die ein Spezialfonds aufgelegt werden kann, können zum Beispiel sein:

• Versicherungsgesellschaften
• Versorgungskassen und Pensionskassen
• Stiftungen und Verbände
• Kirchliche Organisationen
• Banken
• Große Unternehmen

Die Anlageziele jedes einzelnen Spezialfonds werden völlig individuell konzipiert. Trotz deren individuellen und freien Gestaltung sind die Spezialfonds genau so wie die Publikumsfonds dem InvG (Investmentgesetz) und der Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) unterlegt.

Dem Typ nach sind die Spezialfonds vor allen Immobilien Spezialfonds. Die genaue gesetzliche Bezeichnung dieser Spezialfonds ist „Immobilien-Spezial-Sondervermögen“ und sie sind vom Typ her offene Immobilienfonds. „Offen“ sind sie jedoch auch nur für die institutionellen Anleger und sie werden für bis zu 30 institutionelle Anleger aufgelegt.

Die Auflegung und die Verwaltung des Immobilien Spezialfonds werden jeweils einer Kapitalanlagegesellschaft überlassen, die einen Status hat, der einem Kreditinstitut gleich ist und folglich ebenfalls der BaFin unterliegt.

Die Investition des einzelnen Anlegers wird im Unterscheid zu der Form „Anteile kaufen“ durch die Herausgabe eines so genannten Investmentzertifikat verbrieft. Für diese Investmentzertifikate sind keine Ausgabeaufschläge zu zahlen. Die Investmentzertifikate können vom einzelnen Anleger nach Bedarf emittiert („gekauft“) und auch zurückgegeben („verkauft“) werden.

Die Beziehungen zwischen der Kapitalanlagegesellschaft und dem jeweiligen Anleger werden vertraglich festgehalten und haben für alle Anleger die gleiche Gültigkeit. Fachlich heißt es, die Kapitalanlagegesellschaft verwaltet das „Immobilien Sondervermögen“ des einzelnen Anlegers. Das Sondervermögen des Anlegers wird jeweils von einer Depotbank verwaltet, die auch die Investmentzertifikate herausgibt bzw. zurücknimmt.

Ein Immobilien Spezialfonds kann aber auch für einen einzelnen Investor aufgelegt und verwaltet werden, mit dem Ziel, sein „Immobilien Sondervermögen“ zu verwalten.

Eine ganz besondere und individuelle Version der Immobilien-Spezialfonds sind die so genannten Einbringungsfonds, bei denen die Fondsanleger ihre eigenen Immobilien in den Fonds einbringen und dafür Investmentzertifikaten bekommen.

Diese Art der Verwaltung des Immobilien-Sondervermögens des einzelnen Großanlegers bringt ihm bestimmte Vorteile, wie Steuern und Kosten sparen.

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